48k Abs. 1 der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrente [BVV 2; SR 831.441.1, in der am 01.01.2007 geltenden Fassung], auf den sich die jährlichen Loyalitätserklärungen ausdrücklich beziehen [pag. 9 13 020 ff.]). Dieser Schluss ergibt sich – entgegen der von Rechtsanwalt D.________ vorgetragenen Kritik, wonach von einem Indiz auf ein anderes geschlossen werde (vgl. pag.