zugeschanzt und hat sich persönlich daran bereichert. Bei der Auszahlung solcher Provisionen in Millionenhöhe muss davon ausgegangen werden, dass sich die Geschäfte über eine normale Marge auf Ebene der AT.________AG hinaus auch für C.________ persönlich finanziell massiv ausgezahlt haben müssen. - Gegenüber der F.________ wurden die Barzahlungen geheim gehalten. Für den Anlageausschuss bzw. den Stiftungsrat waren sie nicht erkennbar und demnach auch nicht überprüfbar. Dies entgegen der Umschreibung in der Anklageschrift unabhängig von den nachträglich vorgenommenen «Rektifikationen»; die F.__