Es sollte vielmehr der falsche Anschein bestärkt werden, dass es sich bei den ursprünglich als Provision verbuchten Zahlungen um ein Darlehen handelt. Fazit und Schlussfolgerungen Insgesamt ergibt sich aus den vorgenannten Indizien und Hintergründen ein klares Bild zu den an A.________ ausbezahlten CHF 3,1 Mio: Dass es sich dabei um ein Darlehen unter Freunden handelte, das aus steuerlichen Überlegungen als Provisionszahlungen Eingang in die Buchhaltung fand, wie es die Beschuldigten fast schon verzweifelt nachträglich zu konstruieren versuchten, kann ausgeschlossen werden.