3018 094 ff.; ebenfalls enthalten in Beilage 10 der Aufsichtsanzeige von Gerichtspräsidentin CU.________ an die Anwaltsaufsichtsbehörde vom 03.04.2017, pag. WSG 28 643 ff.). Dem entsprechenden Leistungsblatt ist zu entnehmen, dass in diesem Zusammenhang auch für A.________ diverse Abklärungen (u.a. am 03.05.2010 zum «Strafrecht») getätigt wurden und im Mai 2010 gleich mehrere Besprechungen im Beisein beider Beschuldigter stattfanden. Weiter ist darin auch die Ausarbeitung der Vereinbarung vom 28.05.2010 ausdrücklich erwähnt. Die von beiden Beschuldigten auch vor der Kammer aufrechterhaltene Behauptung, sie wüssten nicht, von wem die interne Vereinbarung stamme (vgl. pag.