6 3 217). Wenn man sich das alles, insbesondere die hartnäckige Weigerung, A.________ zu nennen, vor Augen führt, wird offensichtlich, dass es nicht «nur» um die Kaschierung eines Steuerbetrugs aufseiten der AT.________AG gegangen sein kann. Nein, A.________ war ebenfalls stark betroffen und in die Vorgänge involviert. Er war die von Fürsprecher AX.________ erwähnte «Gegenseite», bei der früher oder später alles aufgeflogen wäre. Das bestätigt auch die Honorarnote von Fürsprecher AX.________ vom 14.07.2010 an A.________ für Bemühungen vom 17.05.2010 bis 01.06.2010 «in Sachen steuerliche Abklärungen» von über CHF 8'000.00 (pag. 3018 094 ff.;