6 3 144, Z. 252 ff.). Diese stiess auf die Falschbuchungen, was dann wiederum zu der fast panikartigen nachträglichen «Rektifikation» der beiden Jahresabschlüsse führte (vgl. Schreiben der CA.________AG vom 23.04.2010, pag. 6 3 735 f.). Am 06.05.2010 kontaktierte Fürsprecher AX.________ CB.________ telefonisch. Die Anmeldung der Buchprüfung habe bei der AT.________AG «sehr viel ausgelöst», es würden neue Abschlüsse erstellt und die Buchprüfung müsse verschoben werden (pag. 6 3 738; ferner die Aussagen von CB.________, pag. 6 3 705 f., Z. 187 ff.). Am 28.05.2010 schlossen die Beschuldigten die «interne» Vereinbarung ab (pag. 6 1 138 f.) und schon am 01.06.2010 leistete A.__