Als sie dann entsprechend der sich im Laufe der Ermittlungen verdichtenden Verdachtsmomente in den Einvernahmen vom 19.06.2012 erstmals konkret nach einem möglichen Darlehen bzw. möglichen Zahlungen zwischen ihnen gefragt wurden, verweigerten beide die Aussage (pag. 6 1 062, Z. 424 ff.; pag. 6 1 353 f., Z. 222 ff. und 248 ff.). Kurz darauf wollte sich C.________ dann doch zu den Vorgängen erklären und reichte die schriftliche Stellungnahme vom 25.06.2012 ein (pag. 6 1 424 ff.).