51 Z. 11 ff.). Irgendein plausibler Grund, weshalb A.________ 2007 ein solches Darlehen hätte aufnehmen sollen, ist nicht im Ansatz erkennbar. Das Aussageverhalten der Beschuldigten Wie bereits ausgeführt, versuchten die Beschuldigten im Strafverfahren, die zwischen ihnen erfolgten Zahlungen um jeden Preis geheim zu halten. Als sie dann entsprechend der sich im Laufe der Ermittlungen verdichtenden Verdachtsmomente in den Einvernahmen vom 19.06.2012 erstmals konkret nach einem möglichen Darlehen bzw. möglichen Zahlungen zwischen ihnen gefragt wurden, verweigerten beide die Aussage (pag.