Einen konkreten Verwendungszweck für das angebliche Darlehen konnte A.________ denn auch nicht nennen. Die simple Erklärung, er habe in ein (notabene nie näher umschriebenes) Mehrfamilienhaus investieren wollen, wobei aber dann die F.________ Priorität gehabt habe (vgl. z.B. pag. 6 1 069, Z. 53 f.; pag. WSG 28 079, Z. 163 ff.; pag. 33 172, Z. 15 ff.; pag. 33 177, Z. 42 f.) bzw. er habe sich einfach ermöglichen wollen, bei Gelegenheit in Renditeliegenschaften investieren zu können (vgl. pag. 33 231.1), stellt jedenfalls keine sinnvolle Begründung für eine quasi prophylaktische Darlehensaufnahme in dieser Grössenordnung dar.