als erfolgreicher und auch relativ wohlhabender Mann mit besten Kontakten in die Geschäftswelt ohne weiteres und einfach auf legale Weise an ein Darlehen hätte kommen können. Gerade unter Berücksichtigung der kurz bevorstehenden Auszahlung von Geldern der Altersvorsorge in Millionenhöhe wäre A.________ in den Jahren 2007 und 2008 voll kreditwürdig gewesen. Es bestand für ihn überhaupt kein Grund, unter solch dubiosen Umständen und unter offenbarer Verletzung der gegenüber der F.________ abgegebenen Loyalitätserklärungen ein solches Rechtsgeschäft abzuschliessen. Einen konkreten Verwendungszweck für das angebliche Darlehen konnte A.________ denn auch nicht nennen.