[2007] und pag. 3 20 029 ff. [2008], wodurch er einen allfälligen Darlehenszins steuerlich auch nicht geltend machen konnte)! – zur Deckung einer Steuerstraftat der AT.________AG hätte Hand bieten und damit seinen guten Ruf ohne Not hätte aufs Spiel setzen sollen. Nicht zuletzt hätte er sich der Gefahr ausgesetzt, gegenüber der F.________ in eklatante Erklärungsnot zu geraten. Ein solches Vorgehen ist umso weniger plausibel, als A.________ als erfolgreicher und auch relativ wohlhabender Mann mit besten Kontakten in die Geschäftswelt ohne weiteres und einfach auf legale Weise an ein Darlehen hätte kommen können.