_ machte geltend, er habe das Darlehen aufgenommen, um kurzfristig in Mehrfamilienhäuser zu investieren. Es sei um die Überbrückung bis zum Jahr 2010 gegangen, für das er gewusst habe, das Darlehen wieder zurückzahlen zu können, weil er sich nach Erreichen des __. Altersjahrs das Guthaben aus der Zusatzvorsorge habe auszahlen lassen können (pag. 33 230 f.; pag. 33 173 Z. 1 ff.). Die erfolgten Auszahlungen scheinen aber schon deshalb für eine solche angeblich kurzfristig benötigte Überbrückung völlig ungeeignet, weil sie jeweils tropfenweise, in unregelmässigen Abständen über die zwei Jahre hinweg erfolgten, die letzten erst Ende 2008.