5 2 701 ff.). Zudem ist auch widersinnig, Steuern mit Hinweis auf die angeblich fehlende Liquidität ausgerechnet dadurch «aufzuschieben», dass der Gesellschaft gleichzeitig in erheblichem Ausmasse Liquidität für ein dubioses Darlehen entzogen wird. C.________, der Frau CC.________ bei der buchhalterischen Erfassung der Zahlungen instruiert hatte und über die massgebenden Motive im Bilde sein musste, bestätigte die von Fürsprecher B.________ erwähnte Hypothese also gerade nicht (vgl. pag. 6 1 450, Z. 135 ff.).