ganz zu schweigen von der fehlenden schriftlichen Grundlage. Darlehen in dieser Grössenordnung ohne jeden schriftlichen Vertrag, in dem sich die Parteien auch über die Laufzeit, die Frage der Verzinsung und die Modalitäten der Aus- und Rückzahlung einigen, sind selbst unter sehr engen Freunden oder Verwandten völlig wirklichkeitsfremd. Die vorgenannten Gründe bzw. Ungereimtheiten können die Hypothese «Darlehen» indessen nicht eindeutig widerlegen.