So sticht insbesondere die ungewöhnliche «ungerade» Stückelung der in unregelmässigen Abständen ausbezahlten Summen (z.B. CHF 114'000.00 am 02.04.2007 und CHF 19'200.00 am 16.04.2007), weit unter dem Nennwert des angeblichen Darlehens ins Auge. Dass die Auszahlungen dann noch allesamt bar und ohne Quittung erfolgten, erscheint ebenfalls 49 nur schwer vereinbar mit einem Darlehen; ganz zu schweigen von der fehlenden schriftlichen Grundlage.