Erste Argumente gegen die Version «Darlehen» Die dargelegten Umstände der ursprünglichen buchhalterischen Erfassung dieser später als «Darlehen» verbuchten Geldabflüsse bei der AT.________AG deuten schon für sich alleine stark auf verdeckt ausbezahlte Provisionen und kaum auf ein Darlehen unter Freunden hin. Desgleichen sprechen weitere Details der Zahlungen gegen die Version «Darlehen», wie dies schon die Vorinstanz zutreffend festgehalten hat. So sticht insbesondere die ungewöhnliche «ungerade» Stückelung der in unregelmässigen Abständen ausbezahlten Summen (z.B. CHF 114'000.00 am 02.04.2007 und CHF 19'200.00 am 16.04.2007), weit unter dem Nennwert des angeblichen Darlehens ins Auge.