Auch bestätigte er die Aussagen von CC.________, die die ursprüngliche Buchhaltung erstellt hatte, wonach ihr die Belege betreffend die «Immogroup Schaan» von C.________ oder BU.________ vorgelegt worden seien (pag. WSG 28 168 f., Z. 271 ff.; vgl. pag. 6 3 805, Z. 99 ff., pag. 6 3 806, Z. 136 f. und pag. 6 3 809, Z. 256 ff.). Es ist damit davon auszugehen, dass auch für die Buchungen 2007 entsprechende gefälschte Belege existierten und für die buchhalterische Erfassung vorgelegt wurden, auch wenn diese nachträglich nicht mehr aufgefunden werden konnten.