Wiederum kurz darauf wurden die Geldabflüsse erfasst. Alle bezogenen Summen entsprechen den jeweils angegebenen Prozentsätzen entweder des vereinbarten Kaufpreises oder aber – in den meisten Fällen zusätzlich zu ersterem, weshalb es auch mehr als zehn Bezüge sind – des (Netto-)Ankaufpreises der jeweiligen Liegenschaft (die Ankaufspreise sind im Revisorenbericht gestützt auf die verbuchten Werte aufgeführt, wobei es sich dort um Bruttopreise handelt, in denen insbesondere die Notariatskosten enthalten sind, vgl. S. 9 ff. des Berichts und die jeweiligen Nachweise in dessen Beilagen).