Ob dem tatsächlich so war oder aber, ob es sich bei den Zahlungen, wie den Beschuldigten vorgeworfen wird, um eine Art versteckte Provisionen bzw. Belohnungen für die abgeschlossenen Liegenschaftsgeschäfte handelt, gilt es nachfolgend in beweismässiger Hinsicht zu klären. Bevor diese nach Auffassung der Kammer auch für weitere Aspekte des Anklagesachverhalts ganz entscheidende Beweisfrage anhand von verschiedenen Indizien geklärt wird, ist in einem ersten Schritt detaillierter auf die einzelnen Zahlungen und deren Bezug zu den anklagegegenständlichen Liegenschaftsgeschäften einzugehen. Der Bezug zu den Liegenschaftsgeschäften mit der F.