Nach anfänglichem Verschweigen und Leugnen mussten die Beschuldigten diese Zahlungen letztlich aufgrund der erdrückenden Indizienlage zugeben. Sie machten aber – und tun es nach wie vor – geltend, dass es sich dabei um ein (mündliches) Darlehen unter Freunden handle, welches nichts mit den zur selben Zeit zwischen der F.________ und der AT.________AG abgeschlossenen Immobiliengeschäften zu tun habe. Ob dem tatsächlich so war oder aber, ob es sich bei den Zahlungen, wie den Beschuldigten vorgeworfen wird, um eine Art versteckte Provisionen bzw. Belohnungen für die abgeschlossenen Liegenschaftsgeschäfte handelt, gilt es nachfolgend in beweismässiger Hinsicht zu klären.