und sodann die weiteren Vorkommnisse im Zusammenhang mit der steuerrechtlichen Behandlung dieses «Darlehens» zum Vorschein. Schliesslich kam die Staatsanwaltschaft in den Besitz der ursprünglichen Buchhaltung der AT.________AG, in welcher die Barausgänge nicht mit «Darlehen» sondern «Immogroup Schaan, Vermittl. Pr.» verbucht sind. Nach anfänglichem Verschweigen und Leugnen mussten die Beschuldigten diese Zahlungen letztlich aufgrund der erdrückenden Indizienlage zugeben.