des Revisorenberichts). Fast schon spiegelbildlich dazu ergab die Analyse der Bank- und Buchhaltungsunterlagen der AT.________AG, dass dort in den Jahren 2007 bis 2009 hohe Bargeldbezüge erfolgt und davon 2007 und 2008 insgesamt CHF 3,1 Mio. als Darlehen verbucht worden waren, ohne aber den oder die Darlehensnehmer zu nennen (vgl. S. 25 des Revisorenberichts; pag. 5 2 778 f.). Die weiteren Ermittlungen brachten dann zunächst die hohen Barzahlungen von A.________ an die Rechtsanwälte AX.________ bzw. AY.________ und sodann die weiteren Vorkommnisse im Zusammenhang mit der steuerrechtlichen Behandlung dieses «Darlehens» zum Vorschein.