46 menfassend ist die Kammer der Überzeugung, dass sich die Beschuldigten als Personen sowohl geschäftlich als auch privat auf Augenhöhe begegnet sind. 3.2.4.2. Die Zahlung von CHF 3,1 Mio. an A.________ In der Anklageschrift wird den Beschuldigten unter anderem vorgeworfen, A.________ habe von der AT.________AG bzw. von C.________ in den Jahren 2007 bis 2012 insgesamt CHF 3'100'000.00 Bargeld als «Vermittlungsprovisionen» erhalten und sei in diesem Betrag am deliktischen Erfolg beteiligt worden (vgl. Ziff. I.A./B.1.15 [4. Punkt, 1. Strich], 1.18 [2. Punkt] und 1.19 [7. Punkt] der Anklageschrift).