Wäre er vom wirtschaftlichen Sinn der Geschäfte für die F.________ überzeugt gewesen, hätte nichts dagegen gesprochen, mit offenen Karten zu spielen, ja es hätte sich geradezu aufgedrängt, das persönliche Vertrauensverhältnis als zusätzliches, vertrauensbildendes Argument dafür einzubringen, dass auf den Vertragspartner besonders Verlass und das Geld gut angelegt ist. A.________ aber verschwieg die langjährige Freundschaft zu A.________ gegenüber den anderen Mitgliedern des Anlageausschusses von Anfang an und verheimlichte diese nach der Intervention von I.________, d.h. ab dem vierten Liegenschaftsgeschäft, bewusst. Schliesslich teilt die Kammer die Einschätzung der Vorinstanz, A._____