Gerade in Anbetracht der jährlich unterzeichneten Loyalitätserklärungen (pag. 9 13 020 ff.) hätte die freundschaftliche Verbundenheit zu C.________ von allem Anfang an – im Sinne der Transparenz und nicht zuletzt auch im eigenen Interesse, um Zweifel von vornherein auszuräumen – offengelegt gehört. Wie die Vorinstanz zutreffend und differenziert festgehalten hat, hätte A.________ spätestens als I.______