6 1 449, Z. 110). Ohne eine enge, von grossem gegenseitigen Vertrauen geprägte persönliche Beziehung wäre die in den Jahren 2007 und 2008 gelebte Art des Geschäftens, oft basierend auf mündlichen Abmachungen, denn auch gar nicht möglich gewesen. Dieses Verhältnis unter den Beschuldigten wird, wie auch die Bekanntschaft zwischen den Familien, durch die von der ganzen Familie C.________ unterschriebene «Weihnachtskarte» von Dezember 2007 unterstrichen, worin C.________ A.________ für das grosse Vertrauen dankte und betonte, dieser könne sich jederzeit auf ihn verlassen (pag. 3005 288).