3.2.4. Verhältnis der Beschuldigten / Zahlung der CHF 3,1 Mio. / Wohnung in Magadino 3.2.4.1. Verhältnis der Beschuldigten und Verschweigen desselben gegenüber der F.________ Die Beschuldigten kannten sich unbestrittenermassen seit rund dreissig Jahren und pflegten auch private Kontakte untereinander. Aus den Aussagen von A.________ geht hervor, dass sich damals auch die Ehefrauen kennen gelernt haben und auf Ebene der Familien ebenfalls ein freundschaftliches Verhältnis bestand, man sich hin und wieder zum Mittagessen traf. Aus den Augen verloren habe man sich nie (pag. 6 1 055 f., Z. 198 ff.). Vor diesem Hintergrund erscheinen die Aussagen von C.______