Wer die Idee für die gemeinsamen Liegenschaftsgeschäfte hatte bzw. wer im Zusammenhang mit dem ersten Liegenschaftsgeschäft an wen herantrat, ergibt sich aus den Aussagen der Beschuldigten und auch sonst aus den Akten nicht klar. Insbesondere C.________ machte dazu widersprüchliche Angaben. Er sprach zunächst noch davon, gewusst zu haben, dass A.________ Liegenschaften gesucht und entsprechende Angebote gewünscht habe (vgl. pag. 6 1 304, Z. 124 ff.). Die in der nächsten Einvernahme zu Protokoll gegebene Version, A.________ habe sich auf eine zum Verkauf ausgeschriebene Liegenschaft gemeldet (pag. 6 1 348, Z. 28 f.), passte C.________ vor der Vorinstanz an diejenige von A.__