WSG 29 109 f.), wobei sich die grosse Bedeutung, die die Geschäfte mit der BD.________-Gruppe, insbesondere diejenigen mit der F.________, für die AT.________AG hatten, eindeutig aus den Ausführungen im Revisorenbericht ergibt (insb. S. 18 ff. und 38 f. des Berichts, mit Hinweis auf die Buchhaltung der AT.________AG): Die Geschäftsbeziehung zwischen der BD.________-Gruppe und der BS.________-Gruppe begann gemäss übereinstimmenden Angaben 2007 und zwar mit dem Verkauf der Liegenschaft in Niederwangen (Ziff. I.A./B.1.2. der Anklageschrift). Nebst den in Ziff.