_ unterschrieb diverse Dokumente mit, so z.B. die Erklärung, A.________ habe keine Geschenke oder Vergütungen erhalten ([pag. 6 1 136] vgl. Ziff. IV.A.2.1.1.8 und IV.D.2.2.2). Unstrittig ist, dass es C.________ persönlich war, der namens der AT.________AG die Liegenschaftsgeschäfte mit der F.________ abschloss. Ebenso wie er es war, der die Sanierungsaufträge namens der AT.________AG von der H.________AG bzw. der MEG entgegennahm und vorgängig die entsprechenden Offerten unterbreitet hatte. Das Gericht erachtet es deshalb als erstellt, dass sämtliche fraglichen Geschäfte C.________ zuzurechnen sind.