3.2.2. Die BS.________-Firmen und die Rolle von C.________ Aufseiten der AT.________AG stand A.________ mit C.________ ein Verhandlungspartner gegenüber, der als Patron praktisch in Eigenregie für die Gesellschaft handeln konnte und der sich als eigentlicher Sanierungsspezialist sah, wie er in der oberinstanzlichen Verhandlung nochmals betonte (vgl. pag. 33 188, Z. 28 f.: «Ich kann in ein Haus hineingehen und sagen, wieviel es etwa wert ist und was zu welchen Kosten man noch machen muss.»). Die Kammer schliesst sich den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz zur Rolle von C.________ innerhalb der BS.________-Firmen vollumfänglich an (pag. WSG 29 108 f.): C.___