___ grosses Vertrauen entgegen, nicht nur wegen der langjährigen Zusammenarbeit, sondern auch wegen dessen Renommee als hartnäckigem Verhandler und erfolgreichem Vermieter der Gewerbeliegenschaften. Das Gericht erachtet daher das Vorliegen eines grossen, aber nicht blinden Vertrauens der beiden anderen Anlageausschuss-Mitglieder in A.________ als erstellt.