_ und war auf diesen als tüchtigen Geschäftsführer in seinen Augen so sehr angewiesen, dass er lieber I.________ aus dem Stiftungsrat geworfen als auf A.________ verzichtet hätte, es kann auf seine Aussagen bzw. seine schriftliche Stellungnahme verwiesen werden (Ziff. IV.A.2.1.2.12). Aus den vorhandenen E-Mails und den Aussagen ergibt sich, dass I.________ A.________ zwar kritischer gegenüberstand als CF.________ und dessen Entscheide hinterfragte. Dennoch brachte auch er A.________ grosses Vertrauen entgegen, nicht nur wegen der langjährigen Zusammenarbeit, sondern auch wegen dessen Renommee als hartnäckigem Verhandler und erfolgreichem Vermieter der Gewerbeliegenschaften.