In der Anklageschrift wird A.________ vorgeworfen, er habe das aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit bestehende ausgesprochen grosse Vertrauen der Mitglieder des Anlageausschusses ausgenutzt. Daher ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob überhaupt ein solches Vertrauensverhältnis bestand. Es ist auch von A.________ letztlich unbestritten, dass dem so war. Besonders zwischen CF.________ und ihm war das Verhältnis sehr eng, CF.________ verliess sich betreffend Liegenschaftsgeschäfte vollumfänglich auf A.________ und war auf diesen als tüchtigen Geschäftsführer in seinen Augen so sehr angewiesen, dass er lieber I.________ aus dem Stiftungsrat geworfen als auf A._____