_ verletzt worden, was sich aber aufgrund der Akten nicht bestätigen lässt. Der Stiftungsrat genehmigte (wenn auch teilweise nachträglich, vgl. das Stiftungsratsprotokoll vom 30.05.2007) alle Geschäfte und auch die Herren I.________ und CF.________ machten nicht geltend, es seien Organisationsvorschriften verletzt worden. Nicht näher einzugehen ist auch auf den in der Anzeige erhobenen Vorwurf, die F.________ habe wegen der Zukäufe von BS.________-Immobilien einen Immobilienanteil von 53% gehabt und damit ihre eigenen Anlagerichtlinien überschritten, was A.________ zu vertreten habe.