_, d.h. mit __ Jahren, freiwillig auf, blieb jedoch über die CK.________AG weiterhin für die BD.________-Gruppe tätig und behielt auch seine Stellungen in verschiedenen Verwaltungsräten der BD.________-Gruppe. Seit Ende der ________ Jahre war A.________ nebst seinen anderen Funktionen auch Geschäftsführer der F.________, als solcher Mitglied des Anlageausschusses und kollektiv zu zweien zeichnungsberechtigt. Dieses Amt gab er erst Ende ____ ab, als sich der langjährige Präsident CF.________ aus der F.________ zurückzog. Die Aufgaben des Geschäftsführers ergaben sich aus dem entsprechenden Organisationsreglement [vgl. pag.