3.2. Beweiswürdigung der Kammer 3.2.1. Die Rolle von A.________ innerhalb der BD.________-Gruppe, insbesondere der F.________ Erwägungen der Vorinstanz (pag. WSG 29 106 ff.) Die Ursprünge der BD.________-Gruppe lassen sich bis ins Jahr 18__ zurückverfolgen, als mehrere Gründerfamilien die „BE.________AG“ gründeten. Zu diesen Gründerfamilien gehörte auch die Familie CH.________, deren Nachfahre, CF.________, als Präsident des Stiftungsrats der F.________ und Mitglied des Anlageausschusses in diesem Verfahren eine wesentliche Rolle spielt. Mitte der ________ Jahre wurde das Gas- Geschäft der BD.________-Gruppe an die international tätige CJ.________ (Konzern) verkauft.