33 184, Z. 24) Auf Vorhalt, dass die Zahlungen in der ursprünglichen Buchhaltung der AT.________AG noch als Vermittlungsprovision an eine angebliche «Immogroup Schaan» verbucht worden waren, was nicht wirklich für eine tranchenweise Auszahlung eines Darlehens spreche, räumte er ein, dass das nicht korrekt gewesen sei. Man habe schauen wollen, dass man nicht noch Steuern zahlen müsse, dass man das später könne. Dann habe die Veranlagung angestanden und man habe das mithilfe von Rechtsanwalt AX.________ erledigen wollen (pag. 33 184, Z. 38 ff.).