33 183, Z. 45). Auf spätere Ergänzungsfrage bejahte er einen Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung mit der F.________, insbesondere, dass es, wenn diese fertig sein sollte, auch keine Erhöhung des Darlehens mehr gegeben hätte (pag. 33 189, Z. 13). Wann er von C.________ um ein Darlehen angegangen worden sei, konnte er nicht genau sagen: «Das ist so lange her, das kann ich nicht mehr genau sagen. Das war Anfangs, als er mich gefragt hat. Er wolle ein Darlehen, wolle etwas kaufen» (pag. 33 183, Z. 35 f.); A.________ habe einfach gesagt, er wolle etwas kaufen, eine Liegenschaft (pag. 33 184, Z. 17 ff.). Es sei A._____