Zu den von der AT.________AG persönlich und in jeweiliger zeitlicher Konnexität an A.________ geleisteten Barzahlungen führte C.________ aus, diese seien eigentlich nicht privat gewesen. Sie seien nicht auf Rosen gebettet gewesen und hätten nur Geld zahlen können, wenn sie selber Zahlungen erhalten hätten. Sie seien nicht flüssig gewesen, um das Darlehen von CHF 3,1 oder CHF 3,0 Mio. auszubezahlen (pag. 33 183, Z. 28 ff.). Man habe dann aber im Zusammenhang mit den Zahlungen der F.________ einen Teil davon zahlen können (pag. 33 183, Z. 45).