Den vorinstanzlichen Schluss, die F.________ habe für die Liegenschaften insgesamt rund CHF 4,5 Mio. zu viel bezahlt, bezeichnete er als Nonsens, er könne den Gegenbeweis machen, es sei bewiesen, dass die Fundamenta alles habe kaufen wollen (pag. 33 183, Z. 1 ff.). Auch auf die abschliessende Ergänzungsfrage seines Verteidigers verwies er auf den ausgetrockneten Markt. Sie hätten alles unternommen, um solche Liegenschaften zu erhalten und es sei schwierig gewesen, diese Rosinen im Angebot zu finden, was sie aber gemacht hätten (pag. 33 191, Z. 34 ff.). Zu den von der AT.________AG persönlich und in jeweiliger zeitlicher Konnexität an A.____