33 182, Z. 17 ff.). Angesprochen auf die teils massiv tieferen Verkehrswerte, wie sie die von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachter ermittelten, führte er aus, man könne nicht nachträglich sagen, was es für einen Wert gehabt habe, das sei nicht die richtige Methode. Es sei einfach nicht richtig, dass die Liegenschaften den jeweils bezahlten Kaufpreis nicht wert gewesen seien. Er habe x Telefonate mit Interessenten gehabt und ein Rückkaufsangebot für das ganze Paket gemacht. Der Liegenschaftsmarkt sei trocken und frisch sanierte Liegenschaften seien sehr attraktiv gewesen. Den vorinstanzlichen Schluss, die F._____