33 172, Z. 4 ff.). Angesprochen auf die ungewöhnlichen Umstände der angeblichen Darlehensgewährung führte er aus, die AT.________AG habe keinen schriftlichen Vertrag gewollt. Er habe damals die Absicht gehabt, in ein Mehrfamilienhaus zu investieren (später gab er dann an, «verschiedene Objekte» angeschaut zu haben, pag. 33 177, Z. 42 f.), es sei aber nicht dazu gekommen, weil die Stiftung dann Priorität gehabt habe. Trotzdem habe er in Immobilienanlagen investiert. Insgesamt habe er von C.________ Geld im Umfang von CHF 3 Mio. erhalten. Die Auszahlung sei dann offenbar aufgrund der Liquidität der AT.________AG erfolgt (pag. 33 172, Z. 10 ff.).