Zu den «Mietzinsvorschlägen» führte er aus, diese seien Bestandteil der Offerte der AT.________AG und auf die mittelfristige Zukunft, d.h. auf die Zeit nach Ablauf der Mietzinsgarantien ausgerichtet gewesen. Der Anlageausschuss und er hätten die Kosten, die aus den Sanierungen entständen, nicht gekannt und ausdrücklich nicht kennen wollen. Deshalb sei es nicht möglich gewesen, die späteren Mietzinsanpassungen zu berechnen. Man habe sich im Anlageausschuss auf Marktvergleiche abstützen müssen. Verkehrswerte seien nie Thema im Anlageausschuss gewesen und zu diesen Preisen hätten die Objekte mit den Zusatzleistungen nicht gekauft werden können (pag. 33 170, Z. 9 ff.).