Die Offerten hätten in groben Zügen das umfasst, was später umgesetzt worden sei, die Mietzinsgarantie und die Verzinsung der Anzahlung seien aber von ihm ausgehandelt worden (pag. 33 175, Z. 35 ff.). Später bestätigte er auf entsprechende Ergänzungsfragen, dass die Objekte jeweils in vermietetem Zustand gekauft worden seien (pag. 33 176, Z. 6) und er diese jeweils persönlich besichtigt habe (pag. 33 178, Z. 28). Zu den «Mietzinsvorschlägen» führte er aus, diese seien Bestandteil der Offerte der AT.________AG und auf die mittelfristige Zukunft, d.h. auf die Zeit nach Ablauf der Mietzinsgarantien ausgerichtet gewesen.