und CD.________ (pag. 6 3 824 ff.), beide von der CE.________Treuhand AG (nachfolgend: CC.________), die mit der Buchhaltung der AT.________AG befasst waren. Was diese Befragten zu Protokoll gaben, hat die Vorinstanz auf pag. WSG 29 090 ff. zusammenfassend dargestellt. - Schliesslich wurden auch aufseiten der F.________ mehrere Personen eingehend zur Sache befragt: I.________ in den Einvernahmen vom 25.10.2012 (pag. 6 3 400 ff., als Zeuge) und vor der Vorinstanz am 20.03.2017 (pag. WSG 28 009 ff., aufgrund seiner Parteistellung als Auskunftsperson), CF.________ in der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 25.10.2012 (pag.