In einem allgemeinen Teil (Ziff. 3 unten) ist beweiswürdigend der Stellung der beiden Beschuldigten in den jeweiligen Firmen, ihrer Beziehung zueinander, den Geldflüsse und Transaktionen untereinander sowie Inhalt, Charakteristika, Ablauf und Folgen der abgeschlossenen Liegenschaftsgeschäfte auf den Grund zu gehen. Weiter wird die Rolle von BW.________ untersucht und folgen beweiswürdigende Ausführungen zum Wissen und Wollen der Beschuldigten. Im zweiten Teil (Ziff. 4 unten) wird sodann konkret und im Einzelnen auf die anklagegegenständlichen Liegenschaftsgeschäfte eingegangen, wobei beweiswürdigend schwergewichtig der Wert der Liegenschaften analysiert wird.