2. Vorbemerkungen Die vorinstanzlichen Erwägungen zum Sachverhalt und zur Beweiswürdigung betreffend diesen Anklagepunkt nehmen mit fast 200 Seiten den grössten Teil der Urteilsbegründung ein. Der Umfang ist zum einen Folge davon, dass es eine Vielzahl von Aktenstücken und Aussagen zu berücksichtigen und würdigen galt. Dies hat die Vorinstanz, wie aus ihren gründlichen und umfassenden Erwägungen zum anderen hervorgeht, sehr detailliert und sorgfältig gemacht und sich, unter Auseinandersetzung mit den verschiedenen Parteistandpunkten, ein differenziertes Bild der Vorgänge verschafft.