WSG 29 030 ff.). Danach nahm sie die einzelnen Liegenschaftsgeschäfte unter die Lupe und legte für jedes Geschäft insbesondere anhand der Verkehrswertgutachten detailliert dar, ob und in welchem Umfang der von der F.________ bezahlte Kaufpreis übersetzt war (pag. WSG 29 140 ff.). Die Vorinstanz sah den Anklagesachverhalt vom wesentlichen Ablauf her als erstellt. Sie bejahte insbesondere das grosse Vertrauensverhältnis der anderen Mitglieder des Anlageausschusses in A.________ sowie die versteckten geldwerten Vorteile in Millionenhöhe unter den Beschuldigten.