__ namens der F.________ der AT.________AG konkurrenzlos und zu nicht dem Markt entsprechenden Werkpreisen Aufträge zugesprochen worden, die C.________ teilweise an wenig qualifizierte Subunternehmer weitergegeben habe. Die Vorinstanz setzte sich in einem ersten Schritt eingehend mit den allgemeinen Beweisfragen, insbesondere mit den Rollen der Beschuldigten, den Liegenschaftsgeschäften im Allgemeinen und den Geldflüssen untereinander, auseinander (pag. WSG 29 030 ff.).